Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


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Routenplaner

Lexikon

(leider noch nicht fertig!!!)

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Abmarkung

"Grenzpunkte werden auf Antrag in der Örtlichkeit durch dazu gewidmete Grenzmarken dauerhaft abgemarkt "(§14 HVGG). Solch eine Grenzmarke kann z.B. ein Grenzstein oder Bolzen sein.

 

Absteckung

Bei einer Absteckung wird das geplante Bauvorhaben durch Punkte an den Gebäudeecken oder durch Gebäudeachsen, in die Örtlichkeit übertragen und vermarkt.
Man unterscheidet dabei zwischen der Grobabsteckung (für den Erdaushub) und der Feinabsteckung (für die eingentliche Bauausführung).

Die Grobabsteckung
dient den Baufirmen zur Anzeige des Bauwerks in der Örtlichkeit, damit diese die Baugrube möglichst passend ausheben können und so der Aushub minimal bleibt.

Die Feinabsteckung
dient der eigentlichen Bauausführung. Dabei wird die Gebäudegestalt meist außerhalb des Gebäudes durch Antragen von Achsen auf einem sog. Diese wird dabei auf einem Schnurgerüst angetragen. Dies gewährleistet, dass die Absteckung während des Baus erhalten bleibt. In Ausnahmefällen werden auch Gebäudeecken direkt abgesteckt oder durch Bodenpunkte die exakte Lage des Bauobjektes angezeigt.

 

ALKIS

ALKIS ist das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem in dem die Daten des Liegenschaftskatasters nachgewiesen sind.
Dabei werden das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Liegenschaftskarte bundeseinheitlich miteinander verbunden.
Die Daten werden dabei systematisch und redundanzfrei geführt und der Datenaustausch über die Normbasierte Schnittstelle (NAS) genügt internationalen Normen wie der ISO(International Standardization of Organisation), OGC (Open GeoSpatial Consortium) und dem W3C (WorldWideWeb Consortium).

 

Bauvermessung

Bauvermessung sind rein technisch erforderliche Vermessungen bei der Erstellung von Bauvorhaben. Es handelt sich dabei z.B. bei Gebäuden um die Absteckung, das Antragen von Achsen und Höhen, das überprüfen von Höhen und Fluchten, das Überprüfen von Setzungen oder das Ermitteln von Aufmaßen für Abrechnungszwecke.
Bei Tiefbauprojekten handelt es sich um die Absteckung der Achsen, die Höhenangaben, das Aufmessen von Ausbauzuständen für Abrechnungszwecke und die erstellung von Bestandsvermessungen für die Dokumentation.

 

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C

 

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Digitales Geländemodel (DGM)

Beschreibung eines Geländes mit regelmäßig oder unregelmäßig verteilten Geländepunkten, die die Geländestruktur unter Berücksichtigung von besonderen Merkmalen, wie z.B. Geländekanten, repräsentiert und visualisiert. DGM bilden heute die Grundlage für Digitale dreidimensionale Planungen und Abrechnungen von Erdmassen.

 

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Einmessung

Der Begriff „Einmessung“ wird oft mit dem Begriff „Absteckung“ (s.o.) verwechselt.
Die „Einmessung“ beschäftigt sich aus der Sicht des Fachmanns jedoch immer mit dem bereits fertig gestellten Gebäude. Es handelt sich bei der Einmessung um den Nachweis eines erstellten Gebäudes im Katasterkartenwerk.
Nachfolgend einige gesetzliche Definitionen zu diesem Thema:

HVGG §21
(1) Wird ein im Liegenschaftskataster nach § 9 Abs. 1 nachzuweisendes Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, haben die betreffenden Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis zu dem Zeitpunkt, in dem die tragenden Teile und die Dachkonstruktion vollendet sind (Fertigstellung des Rohbaus), die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung und die anschließende Fortführung des Liegenschaftskatasters zu veranlassen.

(2) Die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer beauftragen dazu eine Behörde oder Person nach § 15 Abs. 2. Diese führen die Gebäudeeinmessung im Rahmen eines Gebäudeeinmessungsverfahrens aus. Das Gebäudeeinmessungsverfahren beginnt mit seiner Eintragung in einem bei der oberen Kataster- und Vermessungsbehörde zentral zu führenden Gebäudeeinmessungsregister. Die Eintragung erfolgt durch die auftragnehmende Behörde oder Person nach § 15 Abs. 2 und kann frühestens zum Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem der Raumbezug und die geometrische Begrenzung des Gebäudes durch Liegenschaftsvermessung ermittelt werden kann.

 

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Flur

Teil einer Gemarkung oder eines Gemeidebezirks, dessen Größe und Abgrenzung sich aus den zusammenhängenden Flurstücken bildet.

 

Flurstück

"Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der unter einem besonderen Ordnungsmerkmal geführt wird. Eine Flurstücksgrenze ist die in der Regel geradlinige Verbindung zwischen zwei Grenzpunkten, sofern sie nicht durch einen Kreisbogen gebildet wird "(§10 HVGG). Innerhalb einer Flur werden die Flurstücke fortlaufend nummeriert und unter dieser Nummer im amtlichen Verzeichnis nachgewiesen.

 

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Gebäudeeinmessung (s. auch Einmessung)

 

GIS

Ein Geographisches-Informationssystem (GIS) ist ein rechnergestütztes System das aus einer Datenbank Sach- und Geometriedaten verknüpft. Durch räumliche Analysefunktionen können so neue logische und räumliche Zusammenhänge erfasst und verwaltet werden.

 

Grenztermin

Bei einem Grenztermin wird den Beteiligten einer Vermessung Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit gezeigt. Der Grenztermin wird den Beteiligten in geeigneter Form bekanntgegeben, ist aber freiwillig.

 

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden und in Abteilungen auf dem jeweiligen Grundbuchblattnummer aufgelistet werden. Das Grundbuch wird auf bei dem zuständigem Amtsgericht geführt.

 

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HOAI

"Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist die Bestimmung für die Berechnung der Entgelter für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure, soweit sie durch das Leistungsbild oder andere Bestimmungen der HOAI erfaßt werden "(§1 HOAI).

 

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I

 

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J

 

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Kataster

 

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Liegenschaft

"Liegenschaften sind alle Flurstücke sowie die Gebäude, die liegenschaftsrechtlich bedeutsam sind. Durch Rechtsverordnung können nähere Regelungen darüber getroffen werden, welche Gebäude liegenschaftsrechtlich bedeutsam sind." (§9 HVGG)

 

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Massenermittlung

Durch eine Erdmassenberechnung kann die Größe des Rauminhaltes der erforderlichen Abtrag- und Auftragmassen im Zuge einer Baumaßnahme festgestellt werden. Danach kann z.B. eine Massenverteilung vorgenommen werden um die Kosten für die Erdbewegungen zu berechnen.

 

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Nivellier

Das Nivellier ist ein Messinstrument das horizontiert mit der Zielachse eine waagerechte Ebene beschreibt. Durch das ablesen an Nivellierlatten und einer Differnzbildung der abgelesenen Werte kann der Höhenunterschied ermittelt werden. Bei Digitalnivellieren erfolgt die Ablesung auf einer Nivellierlatte mit Barcode. Dazu macht das Instrument ein Photo und vergleicht den Teil der Nivellierlatte mit einem abgespeichertem Bild bis es zur Übereinstimmung kommt, daraus kann der benötigte Wert dann abgeleitet werden.

 

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Ortsvergleich

Der Ortsvergleich für Baugrundstücke ist der Vergleich zwischen dem Liegenschaftskataster und des in der Örtlichkeit vorgefundenen Gebäudebestands. Fehlender Bestand wird vor Ort erfasst und in den Auszug aus der Liegenschaftskarte übernommen.

 

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind freiberuflich tätige Vermessungsingenieure. Sie arbeiten privatrechtlich und nehmen gleichzeitig amtliche Funktionen wahr.

"Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes, mit öffentlichen Aufgaben des Vermessungswesens beliehen und üben hoheitliche Tätigkeiten aus."(§1 HÖbVIngG)

 

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P

 

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Q

 

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R

 

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Schnurgerüst

Ein Schnurgerüst ist eine Hilfskonstruktion aus Holz, die zur Absteckung und der Positionierung der Außenkanten eines zu errichtenden Gebäudes dient.

 

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Teilung

In einem Auftrag wird das vorhandene Flurstück nach Vorgaben in neue Teilstücke zerlegt.
Dazu wird in aller Regel eine örtliche Vermessung durchgeführt, in denen die Grenzen der neuen Teilstücke auch örtlich durch Grenzmarken sichtbar gemacht werden.
Die Eigentümer der veränderten Flurstücke erhalten einen Bescheid über die Veränderung des Flurstücksbestandes.
Alle betroffenen Eigentümer erhalten einen Bescheid über das Setzen neuer Grenzpunkte.

 

Tachymeter

Vermessungsinstrument das Horizontalrichtungen, Vertikalwinkel und die Schrägstrecke bezogen auf den Instrumentenstandpunkt registriert. Elektronische Tachymeter (oder Totalstation) haben dazu einen elektrooptischen Entfernungsmesser, ein Bedienungselement und verfügen über einen elektrisch angetriebenen Seiten- und Höhentrieb

 

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Umlegung

Dieses Verfahren wird unter Leitung der Gemeinde oder Stadt angewendet, wenn ein neues Baugebiet vollständig neu strukturiert und aufgeteilt werden muss. Wenn eine geringfügige Anzahl benachbarte Grundstücksteile untereinander ausgetauscht werden sollten wird eine vereinfachte Umlegung angewendet.

"Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Umlegung kann
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne § 30 BauGB oder
2. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder einem einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs.3 BauGB hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben, durchgeführt werden.
"(§34 BauGB)

 

UTM

Das UTM-System (in englisch Universal Transverse Mercator) ist ein globales Koordinatensystem, das nun auch in Deutschland nach und nach das Gauß-Krüger-Koordinatensystem ablöst. In Hessen ist dies bereits in 2009 geschehen. UTM-Koordinaten werden unter Bezug auf das Referenzsystem ETRS89 definiert. Näheres entnehmen bitte Wikipedia.

 

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Vereinigung

Mehrere Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt. Die Vereinigung erfolgt auf Antrag des Eigentümers im Grundbuch.

 

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W

 

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X

 

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Y

 

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Zerlegung

 

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