Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


Anfahrt:

Routenplaner

Bewertung

(leider noch nicht fertig!!!)
Bei jeder Entscheidung rund um Immobilien, sei es der Kauf, Verkauf oder das Interesse an einem Bauplatz, spielt deren Wert eine enorme Rolle.

Um diesen Wert zu erfassen wir eine fachkundige und neutrale Wertermittlung benötigt. Dabei sind rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten zu bewertenden aber auch wirtschaftlichen und konjunkturellen Gesichtspunkte sind wert- und somit preisbildend. All diese Punkte gilt es innerhalb eines Bewertungsverfahrens sachverständig in einem entsprechenden Gutachten anhand des Baugesetzbuches zusammenzufassen.