Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


Anfahrt:

Routenplaner

Liegenschaftsplan

(Grundlage für die Planung eines Bauvorhabens)

Für die Planung eines Bauvorhabens werden in aller Regel „Karten“ und Pläne mit der Darstellung der vorhandenen Bebauung, dem Baugrundstück, den sonstigen baulichen Gegebenheiten und eventuell der Höhensituation benötigt.


Die Anforderung hinsichtlich der Inhalte variieren zwischen den verschiedenen Bauvorhaben: