Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


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Routenplaner

Bodenordnung / (vereinfachte) Umlegungen

Bildung der Baugrundstücke durch Zusammenlegen der „Einwurfsgrundstücke“ und Neuaufteilung gemäß Planung, Beratung und Verhandlung mit den Eigentümern und Berechnung der Geldausgleiche.


Vereinfachte Umlegung nach Baugesetzbuch (BauGB)

Eine vereinfachte Umlegung dient dem Austausch von benachbarten Grundstücksteilen und wird in aller Regel zur Arrondierung von Grundstücken bzw. zur Beseitigung schlechter Grundstückszuschnitte oder von Überbauten angewendet.

Die vereinfachte Umlegung erfolgt nur im öffentlichen Interesse. Die Verfahrensführung hat die jeweilige Kommune. Das Verfahren kann nur in Abstimmung mit dieser durchgeführt werden.

Die Beschlüsse der Umlegungsstelle der Kommune ersetzen in diesem Verfahren die notariellen Verträge.

Verfahrenskarte Vereinfachte Umlegung

In einem solchen Verfahren übernehme ich als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Baulandumlegung nach Baugesetzbuch

Dieses Verfahren wird unter Leitung der Gemeinde oder Stadt angewendet, wenn ein neues Baugebiet vollständig neu strukturiert und aufgeteilt werden muss.

Dies wird meist erforderlich, wenn ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird und die alte Grundstücks- und Eigentümerstruktur an die Ziele des Bebauungsplanes und die dort definierte Bebauung angepasst werden muss.

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führe ich dieselben Arbeiten und Verfahrensschritte wie bei einer vereinfachten Umlegung (s.o.) aus, allerdings handelt es sich meist um eine mehrfache Anzahl von Grundstücken, Eigentümern, Rechten und Lasten, Grundschulden und Hypotheken sowie planungsrechtlichen Belangen.

Haben Sie Fragen zu diesen Verfahren?

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